Das Wichtigste in Kürze
- Anmelden musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 BMG).
- Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung.
- Zu spät ist eine Ordnungswidrigkeit; das Bußgeld fällt meist gering aus.
- Abmelden am alten Wohnort ist fast nie nötig.
Wie viel Zeit bleibt mir?
Zwei Wochen. So lange gibt dir das Bundesmeldegesetz, um dich bei der Meldebehörde deines neuen Wohnorts anzumelden. Gezählt wird ab dem Tag, an dem du tatsächlich eingezogen bist – nicht ab dem Datum im Mietvertrag und auch nicht ab dem Tag, an dem der Umzugswagen kam.
Die Frist gilt überall in Deutschland gleich, egal ob du drei Straßen weiterziehst oder in ein anderes Bundesland. Weil viele Bürgerämter Wochen im Voraus ausgebucht sind, lohnt es sich, den Termin schon in der ersten Woche zu buchen.
Was muss ich mitbringen?
In aller Regel genügen zwei Unterlagen. Die zweite vergessen viele – frag deinen Vermieter am besten schon bei der Schlüsselübergabe danach.
| Unterlage | Wofür | Grundlage |
|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Identität; die neue Adresse kommt in den Ausweis | § 17 BMG |
| Wohnungsgeberbestätigung | bestätigt den Einzug; der Vermieter muss sie ausstellen | § 19 BMG |
Kinder unter 16 Jahren meldest du im selben Termin mit an – das ist sogar deine Aufgabe als Elternteil (§ 17 Abs. 3 BMG).
Weil die neue Adresse in deinen Ausweis eingetragen wird, ist meist ein persönlicher Termin nötig. Manche Städte bieten die Anmeldung inzwischen auch digital an, wenn du die Online-Ausweisfunktion aktiviert hast.
Und wenn ich keinen Termin bekomme?
Eine verspätete Anmeldung ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Möglich ist ein Bußgeld bis 1.000 Euro, in der Praxis fällt es meist deutlich niedriger aus (§ 54 BMG).
Hast du dich rechtzeitig um einen Termin bemüht, heb die Nachweise auf – zum Beispiel Screenshots der Terminsuche oder E-Mails. Die Behörde prüft jeden Fall einzeln.
Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?
In den allermeisten Fällen nicht. Die Meldebehörden tauschen die Daten untereinander aus. Abmelden musst du dich nur, wenn du dauerhaft ins Ausland ziehst oder eine Nebenwohnung ganz aufgibst.
Über die MyBude-RedaktionWir prüfen jede Frist an Gesetz und Quelle und aktualisieren unsere Artikel regelmäßig. Stand: November 2026. Quellen: Bundesmeldegesetz (BMG) §§ 17, 19, 54. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.